Definition
Um Klientinnen und Klienten trotz psychischer oder körperlicher Einschränkungen einen möglichst langen Verbleib zu Hause zu ermöglichen, ist neben den ärztlich verordneten Leistungen und den Leistungen der Spitex oftmals die Unterstützung durch pflegende Angehörige erforderlich.
Die Pflege eines nahestehenden Menschen stellt eine wertvolle, aber anspruchsvolle Aufgabe dar. Um dieses Engagement anzuerkennen und gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitswesens sowie zur Vermeidung oder Verzögerung stationärer Aufenthalte zu leisten, arbeitet die Spitex Lotzwil und Umgebung mit der Firma Ancura zusammen.
Dieser Standard regelt den Ablauf der Zusammenarbeit zwischen der Spitex Lotzwil und Umgebung, der Firma Ancura, den pflegenden Angehörigen sowie den Klientinnen und Klienten im Rahmen der Angehörigenpflege.
Ziel
Die Firma Ancura übernimmt die administrative Abwicklung und begleitet die Anstellung der pflegenden Angehörigen. Die pflegerische Gesamtverantwortung verbleibt jederzeit bei der fallführenden Pflegefachperson der Spitex.
Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, sichere und gesetzeskonforme Pflege zu gewährleisten und den Verbleib der Klientinnen und Klienten in ihrer häuslichen Umgebung möglichst lange zu ermöglichen.
Die pflegenden Angehörigen sind fachlich begleitet, regelmässig instruiert und in ihrer Rolle unterstützt. Verfügen pflegende Angehörige über keine pflegerische Grundausbildung, wird innert einem Jahr ein Abschluss beim SRK von der Firma Ancura eingeleitet. Durch kontinuierliche Evaluationen können Veränderungen der Pflegesituation sowie mögliche Überforderungen frühzeitig erkannt und geeignete Massnahmen eingeleitet werden. Die Qualität der Pflege wird durch regelmässige Überprüfung und Dokumentation sichergestellt.
Ablauf
- Interessierte Angehörige erhalten den Informationsflyer von Ancura.
- Die Administration erfasst die Stammdaten.
- Terminvereinbarung zwischen Ancura, fallführender Pflegefachperson, Angehörigen und Klientin bzw. Klient.
- Durchführung des Erstgesprächs.
- Vertragsabschluss zwischen Ancura und den pflegenden Angehörigen.
- Erfassung der durch Angehörige zu übernehmenden Pflegeleistungen.
- Erstellung einer individuellen Pflegeplanung durch die fallführende Pflegefachperson.
- Ausfüllen der Bedarfsabklärung inklusive der delegierten Leistungen und Einreichen beim behandelnden Arzt.
- Installation und Instruktion der Leistungserfassungs-App.
- Instruktion über die Anforderungen an eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation.
- Information über den monatlichen Abschluss der Dokumentation.
- Rückmeldung nach einer Woche oder bei Bedarf zur Klärung offener Fragen.
- Monatliche Interview mit den pflegenden Angehörigen (Hausbesuche) durch die fallführende Pflegefachperson für:
- Evaluation und dokumentieren der Pflegesituation
- Überprüfung der Pflegequalität
- Anpassung der Pflegeplanung bei Bedarf
14.Wöchentliche/Monatliche Kontrolle der Pflegefachfrau von
- Pflegeplanung
- InterRAI
- Bedarfsabklärung
- Dokumentation
- Rückmeldung an Ancura gemäss vereinbartem Prozess.
15.Schulung durch Pflegefachfrau
- eine strukturierte Schulung durch die fallführende Pflegefachperson;
- mindestens 16 Lektionen praktische Instruktion;
- anschliessend die Anmeldung zum SRK-Kurs gemäss den Vorgaben von Ancura;
- regelmässige Überprüfung des Ausbildungsstandes
Datenschutz
Alle beteiligten Personen unterstehen den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Schweigepflicht. Personendaten dürfen ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Pflegeauftrages bearbeitet werden.
Beendigung der Angehörigenpflege
Die Angehörigenpflege endet insbesondere bei
- Wegfall der Pflegebedürftigkeit;
- Heimeintritt;
- Hospitalisation;
- Tod der Klientin oder des Klienten;
- Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen;
- ungenügender Pflegequalität oder fehlender Zusammenarbeit.
Bei Qualitätsmängeln, fehlender Kooperation oder Veränderungen wird ein Auflösen des Vertrags durch Ancura von pflegenden Angehörigen eingeleitet.
