Pflegeleistungen nach KVG
Pflichtleistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherer übernehmen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) im Rahmen ihrer Leistungspflicht die unten aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Sie werden durch die Krankenkassen übernommen, abzüglich 10% Selbstbehalt.
Leistungen |
Beschreibung |
Abklärung und Beratung |
Anleitung bei der Handhabung von Geräten und verschiedenen Hilfsmitteln, Beratung und Unterstützung aller Art, Betreuung von Angehörigen. Anleitung von Verrichtungen, z.B. Insulin selbständig spritzen, Gesundheitsberatung etc. |
Behandlungspflege |
Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin, alle Arten von Injektionen, Sauerstoff verabreichen etc. |
Grundpflege |
Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Lagerung, Mobilisation, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Dekubitusprophylaxe, Hilfe beim Baden und Duschen etc. |
Tarife für KVG-pflichtige Leistungen
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KVG
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UV-MV
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IV
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Abklärung, Beratung und Koordination |
CHF 76.90 | CHF 125.04 | CHF 128.04 |
Behandlungspflege |
CHF 63.00 | CHF 120.00 | CHF 128.04 |
Grundpflege |
CHF 52.60 | CHF 110.04 | CHF 0.00 |
Pflegeleistungen werden in Einheiten à 5 Minuten verrechnet. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten.
Patientenbeteiligung an Pflegeleistungen
Die Patientenbeteiligung betrifft alle Personen ab 65 Jahren unabhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen. Diese beträgt CHF 15.35 pro Stunde. Der Betrag wird nur für die erste Pflegestunde pro Tag verrechnet und bei weniger als einer Stunde erfolgt sie pro Rata.
Hilflosenentschädigung
Eine Person gilt als hilflos, wenn sie wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.
Hilflosenentschädigung (ahv-iv.ch)
Kunden ausserhalb unseres Perimeters / Kanton
- Auf Anfrage
Hauswirtschaftliche Leistungen
Bedarfsabklärung und Beratung | CHF 50.00 pro Stunde |
Haushaltsarbeiten | CHF 46.00 pro Stunde |
Hauswirtschaft mit Spezialtarif: Fenster-Storen reinigen/ Frühlingsputz mind. 1 Stunde Einsatz |
CHF 60.00 pro Stunde |
Einkaufen mit Kunden | CHF 46.00 |
Einkaufen ohne Kunden | CHF 46.00 |
Leistungen an Sonn- und Feiertagen | auf Anfrage |
Wegpauschale | CHF 5.00 |
Bei tiefem Einkommen besteht evtl. ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abklärung.
Ergänzungsleistungen (akbern.ch)
In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selbst bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen.
Zusatzleistungen
Pediküre / Fussreflexzonenmassage
Pedicure | CHF 1.40 pro Minute |
Nägel lackieren | CHF 10.00 pauschal |
Fussreflexzonentherapie | CHF 65.00 pro Stunde |
Wegpauschale | CHF 5.00 |
Coiffure
- Coiffure: siehe Flyer
- Wegpauschale: CHF 5.00
Administration
Eröffnung Kundendossier | CHF 50.00 pauschal |
Wiedereröffnung Kundendossier nach 3 Monaten | CHF 25.00 pauschal |
Dossier-Eröffnung ausserkantonal | CHF 100.00 pauschal |
Hilfe bei administrativen Arbeiten | CHF 50.00 pro Stunde |
Bestellen / Lieferungen | Hauswirtschaftstarif zzgl.km |
Wegpauschale | CHF 5.00 |
Begleitung, Betreuung und Entlastung
Betreuung zu Hause | CHF 45.00 pro Stunde |
Spaziergänge | CHF 45.00 pro Stunde |
Sitzwachen | auf Anfrage |
24-Stunden-Betreuung | auf Anfrage |
Pflege von Verstorbenen | CHF 70.00 pro Stunde |
Rotkreuz-Rufknopf: Erreichbarkeitsliste | CHF 300.00 pauschal pro Monat |
Pikett-Anrufe (kein Notfall) | CHF 10.00 pauschal |
Wegpauschale | CHF 5.00 |
Mahlzeitendienst
Die Kosten für Mahlzeitendienst werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
- Siehe separates Beiblatt.
Abbestellung von Leistungen
Verschiebungen oder Absagen sind der SPITEX frühzeitig mitzuteilen, spätestens nach folgender Regelung:
- Einsätze am Di / Mi / Do / Fr bis 12.00 Uhr des Vortages
- Einsätze am Sa / So / Mo bis am Freitag 12.00 Uhr
- Einsätze an Feiertagen bis 12.00 Uhr des vorangegangen Arbeitstagstages
Einsätze, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, unterliegen einer Absage-Pauschale von CHF 30.00.
Im Falle eines Spitaleintritts oder Todesfalls erfolgt keine Verrechnung.
Bitte beachten Sie, dass unsere vereinbarten SPITEX -Termine Vorrang haben. Planen Sie andere Termine möglichst ausserhalb unserer Einsatzzeit.
Mahnspesen
- 1. Mahnung: keine Kosten
- 2. Mahnung: CHF 30.00
- 3. Mahnung: CHF 50.00
- 4. Mahnung: CHF 75.00 zusätzlich Betreibung