Tarife

Pflegeleistungen nach KVG

Pflichtleistungen der Krankenversicherung

Die Krankenversicherer übernehmen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) im Rahmen ihrer Leistungspflicht die unten aufgeführten Leistungen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Sie werden durch die Krankenkassen übernommen, abzüglich 10% Selbstbehalt.

Leistungen
Beschreibung
Abklärung und Beratung
Anleitung bei der Handhabung von Geräten und verschiedenen Hilfsmitteln, Beratung und Unterstützung aller Art, Betreuung von Angehörigen. Anleitung von Verrichtungen, z.B. Insulin selbständig spritzen, Gesundheitsberatung etc.
Behandlungspflege    
Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin, alle Arten von Injektionen, Sauerstoff verabreichen etc.
Grundpflege                                                                
Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Hilfe beim Essen und Trinken, Lagerung, Mobilisation, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Dekubitusprophylaxe, Hilfe beim Baden und Duschen etc.

Tarife für KVG-pflichtige Leistungen


Leistungen
KVG
pro Stunde             
UV-MV
pro Stunde             
IV
Pro Stunde             
Abklärung, Beratung und Koordination             
CHF  76.90 CHF  125.04 CHF  128.04
Behandlungspflege
CHF  63.00 CHF  120.00 CHF  128.04
Grundpflege
CHF  52.60 CHF  110.04 CHF      0.00

Pflegeleistungen werden in Einheiten à 5 Minuten verrechnet. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten.

Patientenbeteiligung an Pflegeleistungen

Die Patientenbeteiligung betrifft alle Personen ab 65 Jahren unabhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen. Diese beträgt CHF 15.35 pro Stunde. Der Betrag wird nur für die erste Pflegestunde pro Tag verrechnet und bei weniger als einer Stunde erfolgt sie pro Rata.

Hilflosenentschädigung

Eine Person gilt als hilflos, wenn sie wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen usw.) dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedarf.
Hilflosenentschädigung (ahv-iv.ch)

Kunden ausserhalb unseres Perimeters / Kanton

  • Auf Anfrage

Hauswirtschaftliche Leistungen

Bedarfsabklärung und Beratung                                CHF 50.00 pro Stunde
Haushaltsarbeiten CHF 46.00 pro Stunde
Hauswirtschaft mit Spezialtarif:
Fenster-Storen reinigen/
Frühlingsputz mind. 1 Stunde Einsatz
CHF 60.00 pro Stunde
Einkaufen mit Kunden CHF 46.00
Einkaufen ohne Kunden CHF 46.00
Leistungen an Sonn- und Feiertagen auf Anfrage
Wegpauschale CHF   5.00

Bei tiefem Einkommen besteht evtl. ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abklärung.
Ergänzungsleistungen (akbern.ch)

In der Regel werden diese Leistungen vom Kunden selbst bezahlt. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung übernimmt zu einem gewissen Grad ärztlich verordnete, hauswirtschaftliche Leistungen.

Zusatzleistungen

Pediküre / Fussreflexzonenmassage

Pedicure CHF   1.40 pro Minute
Nägel lackieren CHF 10.00 pauschal
Fussreflexzonentherapie                     CHF 65.00 pro Stunde
Wegpauschale CHF   5.00

Coiffure

  • Coiffure: siehe Flyer
  • Wegpauschale: CHF 5.00

Administration

Eröffnung Kundendossier CHF   50.00 pauschal
Wiedereröffnung Kundendossier nach 3 Monaten             CHF   25.00 pauschal
Dossier-Eröffnung ausserkantonal CHF 100.00 pauschal
Hilfe bei administrativen Arbeiten CHF   50.00 pro Stunde
Bestellen / Lieferungen Hauswirtschaftstarif zzgl.km
Wegpauschale CHF     5.00

Begleitung, Betreuung und Entlastung

Betreuung zu Hause CHF  45.00 pro Stunde
Spaziergänge CHF  45.00 pro Stunde
Sitzwachen auf Anfrage
24-Stunden-Betreuung auf Anfrage
Pflege von Verstorbenen CHF   70.00 pro Stunde
Rotkreuz-Rufknopf: Erreichbarkeitsliste                     CHF 300.00 pauschal pro Monat
Pikett-Anrufe (kein Notfall) CHF    10.00 pauschal
Wegpauschale CHF     5.00

Mahlzeitendienst

Die Kosten für Mahlzeitendienst werden nicht von den Krankenkassen übernommen. 

  • Siehe separates Beiblatt.

Abbestellung von Leistungen

Verschiebungen oder Absagen sind der SPITEX frühzeitig mitzuteilen, spätestens nach folgender Regelung:

  • Einsätze am Di / Mi / Do / Fr bis 12.00 Uhr des Vortages
  • Einsätze am Sa / So / Mo bis am Freitag 12.00 Uhr
  • Einsätze an Feiertagen bis 12.00 Uhr des vorangegangen Arbeitstagstages

Einsätze, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, unterliegen einer Absage-Pauschale von CHF 30.00.

Im Falle eines Spitaleintritts oder Todesfalls erfolgt keine Verrechnung.

Bitte beachten Sie, dass unsere vereinbarten SPITEX -Termine Vorrang haben. Planen Sie andere Termine möglichst ausserhalb unserer Einsatzzeit.

Mahnspesen

  • 1. Mahnung:                                                               keine Kosten
  • 2. Mahnung:                                                              CHF 30.00
  • 3. Mahnung:                                                              CHF 50.00
  • 4. Mahnung:                                                              CHF 75.00  zusätzlich Betreibung

Die nationale Spitex-Nummer

0842 80 40 20